Der Vertrag wird unter der unabdingbaren Bedingung der Annahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Verzichts auf alle anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Käufers abgeschlossen, deren Kenntnisnahme keinesfalls als eine stillschweigende Annahme oder Abweichung von hier angeführten Bedingungen gelten wird. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Vertrags, der mit dem Käufer abgeschlossen wird.
Die Tatsache, dass wir uns nicht zu jeder Zeit auf eine der Bestimmungen dieser allgemeine Verkaufskonditionen Berufen, kann nie als Verzicht auf unser Recht später auf einer dieser Bestimmungen zu berufen interpretiert werden.
Die Angebote, Kostenvoranschläge und Offerten unserer Vertreter sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich durch unsere Direktion bestätigt sind.
Bestellungen sind ein Versprechen zum Vertragsabschluss seitens des Käufers. Sie können durch uns verweigert werden.
Wir behalten uns das Recht vor, jene Garantien zu verlangen, die wir für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, auch nach der Lieferung, für notwendig halten, sofern hierfür Anzeichen vorliegen, wie bei Feststellung von Zahlungsverzug usw. Sollten diese Garantien nicht vorliegen, wird der Vertrag aufgelöst.
Der Schadenersatz wegen Vertragsbruch wird vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens pauschal auf 25 % des Vertragswertes festgesetzt, ohne dass dies unser Recht einschränken würde, auf der Ausführung des Vertrags zu bestehen.
Alle Güter werden ab Fabrik des Verkäufers geliefert und werden auf Risiko des Käufers versandt. Wenn nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten für Beförderung und Versand zulasten des Käufers.
Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte und auf den durchschnittlichen Zeitrahmen basiert. Mögliche Verzögerungen geben dem Käufer nicht das Recht, den Verkauf zu annullieren, die Ware oder die Zahlung zu verweigern, oder eine Gebühr oder eine Entschädigung zu kündigen.
Im Falle von höherer Gewalt oder wenn eine externe Ursache die Erfüllung unserer Verpflichtungen erschwert, u. a. Streiks, Knappheit, Produktionsunterbrechung sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, Witterungsbedingungen, Maßnahmen der Behörden (diese Auflistung ist nicht erschöpfend), behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung des Vertrags zur Gänze oder teilweise auszusetzen oder diesen aufzulösen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Käufers entstehen würde.
Jede Anfechtung einer Rechnung muss innerhalb von acht Tagen nach deren Empfang schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Alle Reklamationen zu sichtbaren Mängeln müssen innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Handelsware schriftlich per Einschreiben an den Gesellschaftssitz gerichtet werden, andernfalls sind diese nicht zulässig. Für verborgene Mängel beginnt diese Frist an dem Tag, an dem unser Vertragspartner diesen Mangel zur Kenntnis nehmen konnte.
Das Reklamationsschreiben muss die Produktreferenzen und Rechnungsangaben sowie eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Reklamation sowie die Umstände und den Zeitpunkt der Feststellung der beanstandeten Mängel enthalten, andernfalls ist dieses nicht zulässig.
Außer bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers darf keinerlei Umbau, Reparatur oder Rücksendung dieser Güter vorgenommen werden, bevor der Verkäufer die Möglichkeit erhielt, die nötigen Feststellungen vor Ort vorzunehmen. Andernfalls verfällt die Haftung.
Unsere Reaktionen auf verspätete Reklamationen oder Reklamationen ohne die erforderliche vorherige Feststellung sind immer vorbehaltlich und implizieren niemals einen Verzicht auf die oben genannten Klauseln.
Unsere Haftung beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzware oder den Handelswert der gelieferten Güter, wobei jede andere Haftung ausgeschlossen ist. Der Verkäufer kann auf keinen Fall für indirekte oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.
Diese Garantie ist auf acht Wochen nach der Lieferung beschränkt. Nach dieser Frist werden die Güter als endgültig angenommen betrachtet.
Der Käufer und Copaco erklären ausdrücklich, dass alle - heutigen und zukünftigen - Schuldforderungen jeglicher Art, über die sie gegenüber einander verfügen, automatisch mit allen untereinander bestehenden heutigen und zukünftigen Schulden jeglicher Art, die sie einander schulden, verrechnet werden, und zwar zum Zeitpunkt des Entstehens der jeweiligen Schuldforderungen und der Schulden, unabhängig von deren Fälligkeit.
Alle Zahlungen müssen in Bavikhove (Belgien) entweder in unseren Büros oder durch Gutschrift auf unsere Postscheck- oder Bankkonten erfolgen. Die Zahlung hat erst befreiende Wirkung, nachdem sie auf unserem Konto eingelangt ist. Finanzielle und Bankgebühren dieser Gutschriften gehen zulasten des Käufers. Wenn nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen gewährt wurden, müssen Zahlungen in bar erfolgen.
Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises am Fälligkeitstag werden von Rechts wegen und ohne jegliche Inverzugsetzung Zinsen auf die offene Schuld in Höhe von 1 % pro Monat fällig, wobei der gesetzliche Zinssatz für Handelstransaktionen als Minimum gilt.
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Nichtzahlung der Schuld zum Fälligkeitstermin ohne schwerwiegenden Grund wird die Restschuld zur Entschädigung für außergerichtliche Kosten von Rechts wegen um 10 % erhöht, wobei ein Mindestbetrag von 200,00 Euro hantiert werden, auch bei der Gewährung von Zahlungsaufschub, und zwar wenn der Zahlungsverzug nicht innerhalb von acht Tagen nach einer eingeschriebenen Inverzugsetzung behoben wird.
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zur Gänze Eigentum des Verkäufers. Der Käufer haftet jedoch für diese Handelsware und ist ab Fabrik für deren Verlust verantwortlich, auch bei Franko-Versand. Die Risiken, einschließlich von Fällen von höherer Gewalt und Vernichtung, gehen zulasten des Käufers. Die Lagerung der Güter bis zur Lieferung oder Abholung erfolgt auf Risiko des Käufers. Der Käufer erkennt an, dass er über die Klausel zum Eigentumsrecht informiert wurde und dass diese vor der Lieferung der Handelsware durch ihn akzeptiert wurde. Angesichts des Eigentumsvorbehalts ist es dem Käufer verboten, die verkaufte Handelsware vor der uneingeschränkten Zahlung zu veräußern, andernfalls wird ihm ein zusätzlicher pauschaler Schadenersatz in Höhe von mindestens der Hälfte des Preises der gelieferten Güter auferlegt. Wenn der Käufer trotz dieses Eigentumsvorbehalts doch zur Veräußerung an einen Dritten übergeht, tritt der Käufer seine Forderung zur Zahlung des Preises aus der Veräußerung als Sicherheit an Copaco ab.
Eventuell geleistete Anzahlungen bleiben uns als Entschädigung zuerkannt, ungeachtet der Bestimmungen unter dem Titel „Schadenersatz wegen Vertragsbruch“.
Unsere Verpflichtungen werden an unserem Gesellschaftssitz erfüllt. Der Vertrag unterliegt dem belgischen Recht, wobei die Parteien erklären, dass die Internationalen Kaufverträge nicht gelten.
Im Streitfall sind nur die Gerichte von Kortrijk (Belgien) befugt.
Die Nichtigerklärung vor Gericht einer der Klauseln oder unser Verzicht auf eine dieser Klauseln ändert nichts an der Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Unterschieden zwischen den diversen Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die niederländische Version Vorrang haben.